Um zahlreiche und immer wieder gestellte Fragen zum Thema Veranstaltungen zu klären, verfasste das BMI für Finanzen ein Merkblatt zum Thema Veranstaltungen. In diesem werden Steuer-, Sozialversicherungs- und Gewerberechtliche Bestimmungen zum Thema Veranstaltungen erläutert.
Außerdem gibt es darauf noch Informationen der Bezirkshauptmannschaft zu Hygieneanforderungen und Informationen hinsichtlich der richtigen und zeitgerechten Anmeldungen nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz.
Damit eine Veranstaltung angemeldet werden kann, ist die Veranstaltungsmeldung spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde einzubringen. Bei größeren Veranstaltungen ist die Meldung spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen.