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Kanalbenützungsgebühr für die Orte Maria Laach, Zeißing, Weinberg, Litzendorf und Thalham

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt2,87 € je m² Berechnungsfläche
inkl. MWSt3,16 € je m² Berechnungsfläche

Kanalbenützungsgebühr:

 Die Höhe der Kanalbenützungsgebühr ergibt sich  aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.

Die Berechnungsfläche ergibt sich hier allerdings aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen (= die sich aus den äußersten Begrenzungen, d.h. inkl. Außenmauern, jedes Geschoßes ergebende Fläche).

Angeschlossene Kellergeschosse und nicht angeschlossene Gebäudeteile werden aber grundsätzlich nicht bei der Berechnungsfläche berücksichtigt.

 

Veränderungsanzeige:

Sobald sich die Berechnungsfläche ändert, z.B. durch Zubau,  Ausbau eines Dachgeschosses, etc.,  hat der Abgabepflichtige binnen 2 Wochen eine Veränderungsanzeige bei der Abgabenbehörde (Gemeinde) einzubringen.