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Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderung der Marktgemeinde Maria Laach am Jauerling kann, bei Erfüllung nachstehender Auflagen, zwischen 19 und 25% der geleisteten Aufschließungsabgabe liegen.

Bedingungen:

1. Die Wohnbauförderung wird nur jenen Personen gewährt, die lt. Bauordnung verpflichtet sind, eine Aufschießungsabgabe zu leisten und zur Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses ein Wohnhaus errichten.

2. Der Bauwerber verpflichtet sich, ununterbrochen durch 15 Jahre ab Bezug des geförderten Wohnhauses seinen Hauptwohnsitz in der Marktgemeidne Maria Laach am Jauerling beizubehalten.

3. Bei Auflösung des Hauptwohnsitzes innerhalb der 15 Jahresfrist ist die Wohnbauförderung in voller Höhe binnen 1 Monats nach der polizeilichen Abmeldung an die Marktgemeinde Maria Laach Jlg. rückzuerstatten.

4. Zur Förderberechnung ist ein Energieausweis vorzulegen. Die Förderung beträgt bei einer Energiekennzahl von

50 - 31 Kwh/m²                    19 % der Aufschließungsabgabe, bei

30 - 21 Kwh/m²                    22 % der Aufschließungsabgabe und bei

weniger als 21 Kwh/m²      25 % der Aufschließungsabgabe

 5. Die Aufschließungsabgabe ist vorerst in voller Höhe zu entrichten. Die Wohnbauförderung wird dann nach zutreffen aller Bedingungen und Vorlage der Baubewilligung zur Auszahlung gebracht.

6. Die Wohnbauförderung der Gemeinde ist projektbezogen und wird nur einmal gewährt.